Unterstützung für private und kommunale Waldeigentümer für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder
Hiermit informieren wir unsere Forstverbandsmitglieder über die neue Förderrichtlinie „Nachhaltigkeitsprämie Wald“. Weitere Infos finden Sie unter www.bundeswaldpraemie.de
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 3. Juni 2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket verständigt. Dieses Paket ist unter anderem am Klimaschutz ausgerichtet und umfasst damit auch Maßnahmen für die Stabilisierung der Wälder. Daher stellt die Bundesregierung 500 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Form einer Prämie zur Verfügung. Damit unterstützt die Bundesregierung Waldeigentümer, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung gegen den Klimawandel stemmen, und das durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren.
Diese Förderrichtlinie „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ oder auch „Bundeswaldprämie“ genannt, ist jetzt in Kraft gesetzt und kann ab sofort abgerufen werden.
Die einmalige Prämie erhalten auch private Waldeigentümer!
- Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC (Forstverband Remscheid) oder FSC. Die Prämie beträgt einmalig 100 Euro pro Hektar bei einer PEFC-Zertifizierung.
- Die Prämie richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mind. 1 Hektar Waldfläche besitzen.
- De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre dürfen nicht mehr als 200.000 Euro betragen.
- Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen
Der Antrag wird über das Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag gestellt.
Die Seite hält weitere detaillierte Informationen zum Antragsverfahren bereit.
Die Urkunde unseres Zertifikats der PEFC Deutschland e. V. finden Sie hier:
PDF: PEFC-Registriernummer PEFC/0421101/013200000058
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Das Land gewährt nach Maßgabe seiner Förderrichtlinien Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderanträge (https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung) für seine Mitglieder stellt der Forstverband Remscheid beim zuständigen Regionalforstamt.
http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm